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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01. Januar 2021

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge / Entsorgungsverträge / Transportverträge und Leistungen zwischen Werner`s Reinigung und Entsorgungen als Auftragnehmer und ihren Kunden als Auftraggeber.



1. Geltung


Die Ausführung von Reinigungsarbeiten gilt für leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser, das heisst Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch Werner`s Reinigung & Entsorgungen nicht gereinigt und/oder verschoben, ausser es wurde vertraglich zwischen dem Kunden und Werner`s Reinigung & Entsorgungen festgelegt.


2. Pflichten Werner`s Reinigung & Entsorgungen


Werner`s Reinigung & Entsorgungen verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.


3. Pflichten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten können die Werner`s Reinigung & Entsorgungen einen angemessenen Zuschlag verlangen.


4. Preise


Die Preise für die auszuführenden Arbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und Werner`s Reinigung & Entsorgungen festgelegt. Werner`s Reinigung & Entsorgungen wird nach Absprache eine Offerte erstellen. Mit der Buchung der Offerte, wird ein Vertrag eingegangen. Es werden nur Dienstleistungen gem. Offerte ausgeführt. Werner`s Reinigung & Entsorgungen behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:

  • nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.
  • Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw.
  • übermässig starke Verschmutzungen in der Küche, Badezimmer, Fenster und Storen, usw.

Bei übermässig starken Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl. Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in Bar gegen Quittung geleistet werden.

Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Werner`s Reinigung & Entsorgungen abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von Werner`s Reinigung & Entsorgungen abgelehnt.


5. Füllen von Dübellöchern


  • Das Füllen von Dübel Löchern kann als Auftrag an Werner`s Reinigung & Entsorgungen gegeben werden.
  • Werner`s Reinigung & Entsorgungen wird jedoch spätestens am Reinigungstag entscheiden können, ob die Löcher gefüllt / ausgebessert werden können oder nicht.
  • Falls Werner`s Reinigung & Entsorgungen mit dem Füllen der Dübel Löcher beauftragt wurde, lehnt Werner`s Reinigung & Entsorgungen jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten bei den Wänden ab.
  • Die Löcher werden nach bestem Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches aber keine Garantie für einen allfälligen Neuanstrich ist.
  • Kosten von aufgebotenen Malern oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Werner`s Reinigung & Entsorgungen ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.

6. Entsorgung


Werner`s Reinigung & Entsorgungen ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen. Die Entsorgung kann zusätzlich gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.

Mit dem Auftrag für Entsorgungen verfallen die Besitzansprüche für die zu Entsorgenden Dinge.


7. Übermässig starke Verschmutzungen


Bei übermässig stark verschmutzten Objekten, behält sich Werner`s Reinigung & Entsorgungen das Recht vor, die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehöriger Bilder über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.


8. Bezahlung


Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, am selben Tag, nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an Werner`s Reinigung & Entsorgungen gegen Quittung und Durchschlag des Abnahmeprotokolls, in BAR zu entrichten.

Twint Zahlung möglich.


9. Versicherungsschutz/Haftung


Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert und bei der AHV /SVAregistriert.

Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gem. Bedingungen/ Dienstleistungen gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Werner`s Reinigung & Entsorgungen gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden).


10. Kündigungsfrist


Eine Kündigung des Auftrages muss Werner`s Reinigung & Entsorgungen schriftlich erfolgen

  • per Post: Werner`s Reinigung & Entsorgungen

                        Moosstrasse 29
                        6033 Buchrain

  • per Mail: 1765sbiXoLKlubKlpPqlsr65vrCiubD5tL8@nospam

In beiden Fällen ist die Kündigung nur rechtskräftig, wenn diese von Werner`s Reinigung & Entsorgungen bestätigt wurde.

Eine schriftliche Kündigung von:

  • Mehr & bis (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von

CHF 90.00 veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

  • Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
  • Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
  • Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

11. Vertragsauflösung seitens Werner`s Reinigung & Entsorgungen


Werner`s Reinigung & Entsorgungen behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (dazu gehören auch starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen, Küche, Badezimmer oder z.B. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen.

In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig.


12. Reklamationen


Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt– selbstverständlich kostenlos!

Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der Verwaltung oder dem Mieter der Firma Werner`s Reinigung & Entsorgungen mitgeteilt werden.

Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.


13. Abgabegarantie


Zwischen der Reinigung des Abgabeobjektes und des Abnahmetermins sollten, wenn immer möglich nicht mehr als drei Tage vergehen, um eine Abnahme und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Werner`s Reinigung & Entsorgungen in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Werner`s Reinigung & Entsorgungen das Recht den Allpura Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.


14. Zustimmung der AGB’s


Durch die schriftliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


15. Datenschutz


Daten, die Werner`s Reinigung & Entsorgungen zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.


16. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt.

Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.






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